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Kapitalanlage in der Insolvenz

Insolvenz Kapitalanlage

Schadenersatz bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen – Geld muss nicht verloren sein

Eine Kapitalanlage soll sicher sein und sie soll Rendite abwerfen. In Zeiten anhaltender Niedrigzinsen ist die Suche nach einer geeigneten Geldanlage für Anleger zunehmend schwieriger geworden. Zudem schwingt das Risiko, das investierte Geld teilweise oder ganz zu verlieren, immer mit.

Ob Anleihen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Fondsbeteiligungen oder Aktien – immer wieder erleben Anleger, dass ihre Kapitalanlagen nicht halten, was sie versprechen. Im schlimmsten Fall steht am Ende die Insolvenz und den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste.

„Auch im Insolvenzfall ist das Geld der Anleger noch nicht endgültig verloren. Einerseits können ihre Forderungen ggf. im Insolvenzverfahren angemeldet werden und andererseits können vielfach auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Christian Heitmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Frankfurt.

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, können die Anleger, wie die anderen Gläubiger auch, ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Auch wenn die Insolvenzquote in der Regel nicht ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu bedienen, sollten sie unbedingt angemeldet werden. Rechtsanwalt Heitmann: „Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden.“

Wie riskant Nachrangdarlehen sind, zeigt sich besonders im Insolvenzfall. Denn aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen müssen sich die Anleger ganz hintenanstellen und drohen leer auszugehen. „Allerdings ist der Rangrücktritt aufgrund intransparenter Klauseln häufig nicht wirksam vereinbart worden. Das gilt es zu prüfen. Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden die Forderungen der Anleger auch im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt“, erklärt Rechtsanwalt Heitmann.

Besonders bitter kann es im Insolvenzfall für Anleger werden, die in geschlossene Fonds investiert haben. Sie haben mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben. Ihren droht nicht nur der Totalverlust ihres investierten Geldes. Im schlimmsten Fall werden sie aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. „Diese Rückforderungen sind aber keineswegs immer gerechtfertigt. Der Insolvenzverwalter kann gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückfordern, wenn dies zur Befriedigung der Gläubiger auch tatsächlich notwendig ist. Das muss der Insolvenzverwalter nachweisen können“, so Rechtsanwalt Heitmann.

Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt und Geld verloren haben, können vielfach auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Das gilt auch für Anleger, die ihr Geld in andere Kapitalanlagen wie Anleihen, Genussrechte, Nachrangdarlehen, etc. gesteckt haben. Grundlage für Schadenersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Anlageberater sind zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet. Dazu gehört auch, die Anleger über die Risiken der Geldanlage, insbesondere über das Totalverlustrisiko aufzuklären. Das ist allerdings häufig nicht geschehen.

Darüber hinaus können auch Ansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Angaben in dem Emissionsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren, so dass der Anleger sich kein zutreffendes Bild von der Kapitalanlage machen konnte.

Rechtsanwalt Heitmann: „Auch nach einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage muss das Geld der Anleger noch keineswegs verloren sein.“