Bei Mercedes folgt derzeit ein Rückruf auf den anderen: Seit Mitte September 2021 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Rückrufe für Modelle des Mercedes Sprinter, Viano und Vito sowie aktuell für Fahrzeuge der Mercedes A- und B-Klasse angeordnet. Die Modelle sind unterschiedlich, der Grund für den Rückruf ist hingegen immer derselbe: Das KBA hat festgestellt, dass Daimler bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verwendet hat, die entfernt werden muss.
Daimler muss die betroffenen Fahrzeuge daher auf Anordnung des KBA in die Werkstatt zurückrufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird.
Den Auftakt der Rückrufwelle machte am 16. September 2021 der Rückruf für deutschlandweit rund 99.000 Mercedes Sprinter mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2013 bis 2018. Hier bemängelte das KBA die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung. Daimler ruft die betroffenen Modelle unter dem Code NC3II6515R in die Werkstatt. Am 25. Oktober 2021 kam ein weiterer Rückruf für den Mercedes Sprinter dazu. Diesmal sind Modelle der Baujahre 2011 bis 2013 betroffen. Unter dem Code NC3I6515R muss in Deutschland bei knapp 3.400 Mercedes Sprintern eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden.
Zwischen diesen beiden Rückrufen hat das KBA am 1. Oktober 2021 den Rückruf für bundesweit knapp 89.000 Modelle des Mercedes Viano bzw. Vito veröffentlicht. Betroffen sind Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2014, bei denen unter dem Code NC2II651R eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden muss.
Am 29. Oktober 2021 kam nun noch der Rückruf für Modelle der Mercedes A-Klasse und B-Klasse hinzu. Nach Angaben des KBA sind weltweit rund 51.000 Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2011 betroffen. In Deutschland werden mehr als 16.000 Fahrzeuge unter dem Code 5497524 in die Werkstatt gerufen.
Für Daimler sind die Rückrufe des KBA im Grunde nichts Neues. Das KBA hat im Abgasskandal schon eine Reihe von Rückrufen für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, beharrt aber darauf, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Mit einem Widerspruch gegen die Rückrufe ist Daimler allerdings gescheitert. „Das KBA hat den Widerspruch zurückgewiesen. Damit hat es noch einmal deutlich gemacht, dass es die Funktionen für unzulässige Abschalteinrichtungen hält, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Christian Heitmann.
Die Gerichte schließen sich dieser Auffassung des KBA zunehmend an. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im normalen Straßenverkehr zu einen höheren Abgasausstoß führen als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur im sehr engen Rahmen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich.
„Die von Daimler verwendeten Abschalteinrichtungen zählen nicht zu diesen Ausnahmen. Daher bestehen gute Aussichten, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Heitmann.
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